Nachrichten zu unserer Arbeit - Geschlechtsspezifische Gewalt an Textilarbeiterinnen

100 Jahre ILO: Zeit für Gesetze #GegenGewalt an Textilarbeiterinnen!

2019 feiert die Internationale Arbeitsorganisation (International Labour Organization, ILO) ihren hundertsten Geburtstag. Mit ihrem höchsten Gremium, der Internationalen Arbeitskonferenz treten die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen jedes Jahr in Genf zusammen, um über internationales Arbeitsrecht zu entscheiden. In diesem Jahr tagt die Konferenz vom 10. bis zum 21. Juni und befasst sich mit der Frage nach Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz. Bisher gibt es dazu auf internationaler Ebene noch keine wirksamen Regelungen.

Dabei geht es insbesondere um geschlechtsspezifische Gewalt, also um Gewalt aufgrund ungleicher Machtverhältnisse zwischen den Geschlechtern. Auf der Konferenz werden die Mitgliedsstaaten über ein rechtsverbindliches Übereinkommen (Konvention) zu Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz abstimmen. Wird dieses Übereinkommen verabschiedet, muss es zunächst von den Regierungen der Mitgliedsstaaten ratifiziert werden, um in Kraft zu treten. Durch die Ratifizierung entsteht eine rechtliche Verpflichtung zur Anwendung des betreffenden Übereinkommens, d.h. zur Umsetzung der darin festgehaltenen Maßnahmen.

In diesem Jahr geht es also um die längst überfällige rechtliche Verpflichtung für Regierungen und Arbeitgeber, integrierte Mechanismen zur Bekämpfung von Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz umzusetzen, die von Prävention, Überwachung, Schulung und Aufklärung bis zu Durchsetzung, Strafen für Täter und Unterstützung der Opfer reichen. Eine Konvention würde so Menschen- und Arbeitsrechtsorganisationen weltweit darin bestärken, auf Rechtsreformen und auf eine bessere Durchsetzung bestehender Gesetze zu drängen.

Geschlechtsspezifische Gewalt, also insbesondere Gewalt an Frauen und sexuellen Minderheiten durch Männer ist eine der besonders selten geahndeten Verletzungen der Menschenrechte von Beschäftigten. Auch in Deutschland wird fast jede dritte Frau Opfer sexueller Belästigung am Arbeitsplatz. Dazu zählen neben körperlicher Gewalt auch sexuelle Belästigung, Drohungen und Diskriminierung gegenüber Schwangeren und Frauen mit Kindern sowie Nötigung und Mobbing durch Vorgesetzte. Geschlechtsspezifische Gewalt ist in vielen Produktionsländern von Bekleidung, wo oftmals eine patriarchale Gesellschaftsstruktur vorherrscht, besonders häufig und wird durch die ungleichen Machtstrukturen innerhalb der Fabriken noch begünstigt.

FEMNET fordert daher von deutschen Unternehmen und der Bundesregierung, sich auf der Internationalen Arbeitskonferenz für eine starke ILO- Konvention mit begleitender Empfehlung und diese zu ratifizieren.

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