Nach der Katastrophe beteuerte die gesamte Modeindustrie, „Nie wieder Rana Plaza!“. Doch wie sieht die Situation heute aus? Sechs Jahre nach der schrecklichen Katastrophe dominieren Repression und Armutslöhne in der Bekleidungsindustrie von Bangladesch. Die Fortschritte, Fabriken sicher zu machen, sind bedroht.
FEMNET will herausfinden, wie die Arbeitsbedingungen in der Produktion von Berufsbekleidung aussehen. Um hiesige Einkäufer*innen und Entscheider*innen in öffentlichen Verwaltungen noch erfolgreicher davon zu überzeugen, wie sinnvoll die Umstellung auf nachhaltige Vergabeverfahren ist, fertigt FEMNET in Kooperation mit Partnerorganisationen in Indien und Tunesien eine Studie über die Arbeitsbedingungen in der Produktion von Berufsbekleidung an.
Unsere Recherchen ergaben, dass Informationen speziell zu Berufsbekleidung zu einem großen Teil veraltet und nur sehr verstreut zu finden sind - ein großer Teil der heute verfügbaren Studien beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit Mode. Wir wissen aus Erfahrungsberichten, dass in der Praxis meist ähnliche Probleme bestehen wie in der Modeproduktion auch. Dennoch sind die Sektoren unterschiedlich strukturiert und es herrschen andere Anforderungen an die Endprodukte.
Teil der Vorbereitungen waren Studienreisen, bei denen die FEMNET-Mitarbeiterinnen Anni Korts-Laur, zuständig für die Koordination der Studie und Katharina Edinger, zuständig für spätere Kommunikationsmaßnahmen, die Projektpartner*innen kennen lernten, um gemeinsam die sichere und exakte Umsetzung unserer länderübergreifenden Studie sicherzustellen. Im ersten Teil unserer Reiseberichte teilen sie ihre Eindrücke von ihrem Aufenthalt in Tunesien im Oktober 2018. Von ihrer Studienreise nach Indien im Dezember 2018 wird Anni-Korts-Laur im zweiten Teil in Kürze berichten.
Seit November 2018 wird in monatlichen Abständen die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs von Bangladesch immer wieder verschoben. So auch am 15. April 2019. Angeblich soll nun am 19. Mai entschieden werden, ob der Accord, das Gebäude- und Brandschutzabkommen, das für rund 1600 sichere Exportfabriken gesorgt hat, im Land bestehen bleiben kann.
Die Regierung will die unabhängigen Inspekteure loswerden und behauptet, selber die Fabrikprüfungen durchführen zu können. Das wird allerdings sowohl von internationalen Einkäufern als auch der Clean Clothes Campaign bezweifelt.
Entlassene Arbeiter*innen fordern ihre Jobs zurück. Foto: @ FEMNET
Schockierende Zahlen melden unsere Partnerorganisationen aus Bangladesch: Über 3.000 Arbeiter*innen werden angeklagt, über 11.000 Arbeiter*innen von 105 Fabriken wurden seit Januar 2019 entlassen. Ihre Namen stehen auf einer schwarzen Liste, nirgendwo finden sie mehr eine Arbeit.
Ihr Verbrechen: Sie protestierten gegen die viel zu geringe Anhebung des monatlichen Mindestlohns auf 8000 Taka (83,- EUR). Die Gewerkschaften hatten das Doppelte (166 Euro) gefordert, immerhin wurde der Mindestlohn seit 5 Jahren nicht angepasst. Für die Mehrheit der Arbeiter*innen erhöht sich der Grundlohn durch die Revision kaum. Von dem neuen Mindestlohn kann kaum eine Familie leben. Weitere Hintergründe finden Sie in unserem Bericht vom 16.01.2019.
Arbeiter*innen nach einem Treffen im Büro der FEMNET-Partnerorganisation BCWS. Foto: S. Marx | FEMNET
Bonn. Arbeiter*innen, die für die rechtmäßige Umsetzung von Lohnerhöhungen protestieren, werden zur Zeit entlassen, inhaftiert und schikaniert. Die bangladeschische Gewerkschaft NGWF teilt FEMNET mit:
Hunderte Arbeiter*innen wurden verhaftet.
An die 4000 Arbeiter*innen wurden angeklagt.
Über 30 Arbeiter*innen wurden vor Gericht schon verklagt.
Rund 7000 Arbeiter*innen wurden entlassen-
Am 01.02.2019, protestierte die Gewerkschaft NGWF und rief dazu auf, dass die verhafteten Arbeiter*innen sofort freigelassen, falsche Anschuldigungen zurückgezogen und entlassene Arbeiter*innen wieder eingestellt werden müssen.
Der Ruf „Nie wieder Rana Plaza!“ hallt noch wider. Dennoch soll mit dem gegenwärtigen Beschluss des obersten Gerichtshofs von Bangladesch die Weiterarbeit des ACCORD zum 30. November 2018 beendet werden. „Der ACCORD ist ein glaubwürdiges und wirkungsvolles Programm, das für rund 1600 sichere Exportfabriken gesorgt hat. Aber die Situation in vielen Fabriken ist noch nicht sicher, das sehen auch die europäischen Einkäufer so, sagt Gisela Burckhardt, Vorstandsvorsitzende von FEMNET und Mitglied der Kampagne für Saubere Kleidung.
FEMNET veranstaltet im November 2018 eine Rundreise mit zwei Aktivistinnen aus Bangladesh und Myanmar durch ganz Deutschland. Die Frauen berichten davon, wie Näherinnen in der Bekleidungsindustrie für verbesserte Arbeitsbedingungen kämpfen und erklären, wie Verbraucherinnen und Verbraucher darauf Einfluss nehmen können.
Nach langem Ringen um eine Erhöhung des katastrophal niedrigen Mindestlohns in der bangladeschischen Bekleidungsindustrie, hat die zuständige Kommission im September nun den zukünftig geltenden Mindestlohn verkündet: 8.000 Taka (etwa 82 Euro) – die Hälfte dessen, was die Gewerkschaften vor Ort forderten! Der Gesamtbetrag liegt nicht nur weit unter einer glaubwürdigen existenzsichernden Lohnschätzung, sondern kann de facto kaum als tatsächliche Erhöhung betrachtet werden, sondern eher als Ausgleich der Inflation in den vergangenen fünf Jahren. Als Reaktion auf diesen viel zu niedrig angesetzten Mindestlohn, treten Näher*innen in Bangladesch nun in einen Hungerstreik für gerechtere Löhne, wie FEMNETs Partnerorganisation, die National Garment Workers Federation (NGWF), nun verkündete.
Mitglieder des Textilbündnisses sowie Unternehmen die den Bangladesh Accord unterzeichnet haben, wenden sich in einem gemeinsamen Schreiben mit der Kampagne für Saubere Kleidung an die Premierministerin von Bangladesch bzgl. der Verlängerung des Accord um mindestens 6 Monate.
Die Arbeitgeber-Vereinigung der Bekleidungsindustrie Bangladeschs (BGMEA) hat äußerste Geringschätzung für das Wohlergehen der Arbeiter*innen und deren Leben außerhalb der Fabriken gezeigt. Am Montag, 16. Juli, unterbreitete BGMEA (Bangladesh Garment Manufacturers and Exporters Association) den Vorschlag, den Mindestlohn für die Arbeiter*innen auf 6.360 Taka festzusetzen (ungefähr 64€). Weder erreicht dieser Betrag annähernd ein Existenzlohn-Niveau in Bangladesch, noch behebt er die Vernachlässigung der erforderlichen legalen Mindestlohn-Erhöhung in den letzten 5 Jahren.
Am 5. Juli hat unsere bangladeschische Partnerorganisation NGWF (National Garment Worker Federation) eine Kundgebung in Dhaka organisiert, um für die längst überfällige Erhöhung des Mindestlohns in Bangladeschs Bekleidungsindustrie zu protestieren. Nachdem die bangladeschische Regierung frühere Proteste zum Teil brutal niederschlagen ließ und hunderte Gewerkschafter*innen und Arbeiter*innen inhaftiert wurden, hat sie am 29. Januar 2018 endlich eine Lohnbehörde eingesetzt, um den Mindestlohn für Textilarbeiter*innen neu festzusetzen.