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Die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf die Einhaltung von Menschenrechten bei Auslandsaktivitäten
Das Ziel des Gutachtens ist es, zu erklären welche Sorgfaltspflichten Unternehmen bei ihren Auslandsaktivitäten im Hinblick auf die Beachtung von Menschenrechten treffen. Welche Erwartungen bestehen an Unternehmen bezüglich der Einhaltung von Menschenrechten? Das Gutachten vergleicht die Rechtslage in Österreich, in der Schweiz und in Deutschland. Einleitend werden die Anforderungen an Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf die Einhaltung von Menschenrechten nach dem internationalen Standard präsentiert. Die hierfür maßgeblichen Referenznormen sind die UN-Leitprinzipien zu Wirtschaft und Menschenrechten und die OECD–Leitsätze für multinationale Unternehmen.
Bezug: kostenfrei zum Download beim Netzwerk soziale Verantwortung.