OECD-Beschwerde zu Prüfbericht von TÜV Rheinland zu RanaPlaza-Fabrik
Wirtschaftsministerium erkennt Handlungsbedarf für Reformen bei Kontrollen in den globalen Lieferketten der Textilindustrie
Berlin/Dhaka. Das System der Kontrollen zu Sicherheits- und Arbeitsbedingungen (Sozialaudits) in den globalen Lieferketten der Textilindustrie muss grundlegend geändert werden. Die Abschlusserklärung der Nationalen Kontaktstelle (NKS) der OECD beim Bundeswirtschaftsministerium in Berlin im Rana-Plaza-Beschwerdeverfahren gegen den Prüfdienstleister TÜV Rheinland könnte den Weg zu notwendigen Reformen ebnen. Die NKS empfiehlt einen Dialog zwischen Prüfdienstleistern, Unternehmensverbänden, Händlern, Herstellern und Gewerkschaften. Die Themen sollen u.a. sein: die Transparenz von Prüfberichten und die Frage, ob es sinnvoll ist, dass Kontrollen (Sozialaudits) durch die Inhaber der überprüften Fabriken gezahlt werden: Außerdem empfiehlt die NKS Maßnahmen, die schon heute umgesetzt werden könnten, wie etwa die Einbeziehung der Erfahrungen von Gewerkschaften und Arbeiter*innen.
Zivilgesellschaftliche Mitglieder sehen Textilbündnis in Gefahr
Das von Bundesentwicklungsminister Gerd Müller (CSU) initiierte Textilbündnis motiviert Unternehmen nicht ausreichend dazu, sich für die Einhaltung von Menschenrechten in ihren Lieferketten zu engagieren. Das kritisieren die zivilgesellschaftlichen Mitglieder des Bündnisses anlässlich eines Vernetzungstreffens, das am 5. Juni in Hannover stattfindet. Die Unternehmen, die dem Textilbündnis beigetreten sind, decken bisher etwas weniger als 50 Prozent des deutschen Textilmarktes ab. Vermutlich werden zudem Anfang Juli erneut weitere Mitglieder das Bündnis verlassen müssen, wenn sie der Pflicht zur Erstellung eines jährlichen Maßnahmenplans nicht nachkommen. Die zivilgesellschaftlichen Mitglieder verweisen darauf, dass das freiwillige Textilbündnis sinnvolle Beiträge zur Umsetzung von Standards leisten könne. Für die Verwirklichung der Menschenrechte in der textilen Lieferkette sind aber wirksame und für alle Unternehmen geltende gesetzliche Regeln notwendig.
H&M, Zalando, Primark & Co: Schützt Kinder und Mütter in der Modeindustrie! FEMNET fordert am Internationalen Kindertag Modemarken zur Befolgung von Gesetzen auf
Bonn, 01.06.2018. Viele Modeunternehmen nehmen billigend in Kauf, dass in ihren Zuliefererbetrieben gegen die Rechte von Müttern und Kindern verstoßen wird. Gibt es in Textilfabriken keine qualifizierte Kinderbetreuung, verstößt dies beispielsweise in Indien gegen geltendes Gesetz. Anlässlich des Internationalen Kindertages startet die Frauenrechtsorganisation FEMNET mit ihrer indischen Partnerorganisation CIVIDEP am 1. Juni eine Petition und fordert die Herstellerfirmen mit der Kampagne #WerPasstAuf? zur Verbesserung der Betreuungssituation auf.
Die internationale Staatengemeinschaft stuft Mütter und Kinder insbesondere in der Arbeitswelt als besonders schutzbedürftig ein. Wie in vielen Ländern weltweit gibt es deshalb auch in Indien gesetzliche Vorschriften für bezahlten Mutterschutz und Kinderbetreuungseinrichtungen am Arbeitsplatz. Die Umsetzung ist jedoch häufig katastrophal, was Untersuchungen von FEMNET und CIVIDEP bestätigten. Geprüft wurden indische Zulieferer von H&M, Cecil, Zalando, Primark und C&A.
Entfesselung auf Kosten der Arbeiter*innen: NRW-Regierung streicht Menschenrechte aus dem Vergaberecht
Düsseldorf. Der Landtag NRW hat die Nachweispflicht zur Einhaltung internationaler Arbeitsrechte und Umweltstandards aus dem Tariftreue- und Vergabegesetz (TVgG) NRW gestrichen. Mit der Gesetzesänderung ist eine landesweit einheitliche Regelung, die die öffentliche Beschaffung auch an Menschenrechten und Umweltstandards ausrichtet, abgeschafft. Freiwillig können Kommunen und Landesvergabestellen noch den Nachweis einfordern, dass bei der Herstellung z.B. von Arbeitskleidung Arbeitsrechte und Umweltstandards eingehalten wurden. Jede Kommune muss sich aber nun eine eigene Regelung für eine nachhaltige Beschaffung erarbeiten.
Internationaler Frauentag: FEMNET fordert Schutz vor Gewalt bei der Arbeit
Die #metoo-Bewegung macht deutlich: Geschlechtsspezifische Gewalt am Arbeitsplatz gehört zum Alltag vieler Arbeitnehmerinnen. Anlässlich des Internationalen Frauentags ruft FEMNET zur Solidarität mit den Näherinnen in Südasien auf.
Weltweit leiden mehr als ein Drittel aller Frauen, also über 800 Millionen, unter Gewalt am Arbeitsplatz. Besonders gefährdet sind Frauen in schlecht bezahlten und unsicheren Arbeitsverhältnissen, wie sie in der globalen Textilindustrie bis heute massenhaft zu finden sind. Allein in Indien und Bangladesch sind mehr als 60 Prozent der Arbeiterinnen in Textilfabriken betroffen. Sie werden von Aufsehern an den Haaren gezogen, schikaniert, unflätig beschimpft, sexuell belästigt, nicht selten sogar vergewaltigt. Außerdem lastet ein ungeheurer Druck auf den Frauen: So müssen sie, wenn sie ihr Soll nicht erfüllen, oft unbezahlte Überstunden leisten.
Zur Unterstützung dieser Frauen in Indien und Bangladesch hat FEMNET einen Rechtshilfefonds eingerichtet, der ihnen dabei hilft, ihre Rechte einzuklagen.
Am Samstag 3. Februar 2018 um 17 Uhr werden Aktive der Kampagne für Saubere Kleidung, darunter Vertreterinnen des in Bonn ansässigen Frauenrechtsvereins FEMNET, dem Billig-Hersteller Primark in seiner Filiale in Köln einen goldenen Geschenkkarton mit 70.000 Unterschriften übergeben. Sie machen darauf aufmerksam, dass Primark Transparenz über seine Lieferkette herstellen und die Namen seiner Lieferanten offen legen soll.