Hintergrundinformationen - Geschlechtsspezifische Gewalt am Arbeitsplatz

Geschlechtsspezifische Gewalt gehört zu den am weitesten verbreiteten Menschenrechtsverletzungen der Welt. Sie richtet sich vor allem gegen Frauen und sexuelle Minderheiten. Die Täter sind meist Männer. In geschlechtsspezifischer Gewalt kommen ungleiche Machtbeziehungen zwischen Frauen und Männern zum Ausdruck.

Beim Nähen der Kleidung sind je nach Land 60 bis 90 Prozent der Arbeiter*innen Frauen. Männer arbeiten vor allem in Aufsichts- und Führungspositionen, sie geben Anweisungen, üben Druck aus und viele schrecken nicht vor gewalttätigem Verhalten zurück. Deshalb müssen Unternehmen, die in diesen Ländern produzieren lassen, besonders darauf achten, dass ihre Lieferanten keine Gewalt am Arbeitsplatz dulden und vorbeugende Maßnahmen treffen.

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Junge Frauen im Alter von 14-18 Jahren werden in hochmodernen Spinnereien wie Sklavinnen gehalten. Mädchen und junge Frauen – häufig aus der Kaste der Dalits, den ‚Unberührbaren’ – werden für drei Jahre und mehr an Textilfabriken im Süden Indiens verpflichtet. Sie erhalten nicht einmal den Mindestlohn. Am Ende der Arbeitszeit, die nur selten durch Verträge geregelt ist, gibt es eine Prämie – oft nur wenige hundert Euro. Bis vor kurzem wurde diese Form der Sklaverei als Sumangali (Glückliche Braut) bezeichnet, denn die Prämie sollte als Brautpreis dienen. Inzwischen werben die Spinnereien nicht mehr mit dem Begriff, die Arbeitsbedingungen haben sich jedoch nicht verändert. Hält ein junges Mädchen die Vertragszeit mit unmenschlichen Arbeitsbedingungen nicht durch, hat sie nicht immer einen Anspruch auf Auszahlung der Prämie.

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