Einschätzung der Initiative Lieferkettengesetz zur Einigung zum EU-Lieferkettengesetz vom 15. Dezember 2023
Es ist ein Meilenstein für den Schutz von Menschen und Umwelt in den globalen Lieferketten: In einer 16stündigen Marathon-Sitzung haben sich EU-Kommission, Rat und Parlament gestern auf das EU-Lieferkettengesetz geeinigt. Doch was genau wird sich damit verändern? Wir haben uns den Kompromiss genauer angeschaut.
Gemeinsame Pressemitteilung von FEMNET , ECCHR und Rosa Luxemburg Stiftung.
Berlin, Bonn, Karatschi. Neue Forschungsergebnisse der pakistanischen Gewerkschaften National Trade Union Federation (NTUF) und Home-Based Women Worker´sFederation (HBWWF)sowie der deutschen Menschenrechtsorganisationen FEMNET und ECCHR zeigen, dass in den Lieferketten deutscher Unternehmen oftmals nicht einmal der Mindestlohn gezahlt wird: Der Bericht "Keine Verträge, keine Rechte: Wie die Modeindustrie ihre Arbeiter*innen um Mindestlöhne betrügt" deckt alarmierende, seit Jahren andauernde Arbeitsrechtsverletzungen in Textilfabriken in Pakistan auf und fordert umgehende Maßnahmen von Modemarken. Das am 1. Januar 2023 in Kraft getretene deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet Unternehmen dazu, die Einhaltung von Arbeitsrechten in ihren Wertschöpfungsketten sicherzustellen. Aus diesem Grund haben die Autor*innen der Studie jene von den befragten Arbeiter*innen benannten Unternehmen, die unter das neue Gesetz fallen, über die Arbeitsrechtsverletzungen bei ihren Produzenten in Pakistan informiert. Auch wenn viele der Marken noch keine wirksamen Maßnahmen ergriffen haben, so hat das Gesetz doch maßgeblich dazu beigetragen, dass einige Unternehmen nun Verantwortung für die Erfüllung ihrer Sorgfaltspflichten übernehmen.
Robert Habeck, Bundeswirtschaftsminister, hat zu Beginn der Woche angekündigt, die Berichtspflicht für Unternehmen auszusetzen. Damit will er die Unternehmen entlasten, die dann nur noch nach europäischen Richtlinien über die Einhaltung ihrer Sorgfaltspflichten berichten sollen. Viele wirtschaftsnahe Medien und Handelsverbände begrüßen diesen Schritt, der nach Aussage Habecks schnellstmöglich umgesetzt werden soll. Außer Acht dabei wird jedoch gelassen, dass damit ein wesentlicher Pfeiler des deutschen Lieferkettengesetzes zur Einhaltung von Menschenrechten und dem Schutz der Umwelt ausgesetzt wird.
Anlässlich der virtuellen Hauptversammlung des Online-Händlers Zalando am 24. Mai 2023 stellte Dr. Gisela Burckhardt, Zalando-Aktieninhaberin und Vorstandsvorsitzende von FEMNET e.V., kritische Fragen. Konkrete Antworten darauf blieben jedoch weitestgehend aus.
Die Fashion Revolution Week oder #RememberingRanaPlaza, wie die Betroffenen in Bangladesch das Erinnern an den Einsturz des Fabrikgebäudes am 24. April 2013 nennen, zeigt auch zehn Jahre nach dem Unglück, dass trotz vieler Fortschritte von einer Revolution in der Textilbranche (noch) nicht die Rede sein kann. Das hat unterschiedliche Gründe.
10 Jahre nach dem verheerenden Brand in der Fabrik Ali Enterprises in Karatschi wurde am Mittwoch, 14.12.2022 endlich der Internationale Accord für Pakistan verkündet. Das Abkommen orientiert sich am Bangladesch Accord, der als Reaktion auf den Einsturz der Textilfabrik Rana Plaza 2013 unterzeichnet wurde. Er sieht wesentliche Mechanismen zur Verbesserung der Sicherheitsstandards in Fabriken vor, die für die unterzeichnenden Marken rechtsverbindlich sind. Gewerkschaften und NGOs feiern die Bekanntgabe des Abkommens als großen Erfolg.
Gisela Burckhardt richtete für FEMNET kritische Fragen an Zalando und Hugo Boss auf deren Aktionärsversammlungen im Mai 2022. Beide Veranstaltungen fanden virtuell statt, was kritische Nachfragen verhindert. Insgesamt blieben beide Unternehmen sehr unkonkret in ihren Antworten.
Bonn, Köln, Berlin. Zwangsarbeit in China? Niedrige Löhne in der Ukraine? Mangelnde Fortschritte beim Klimaschutz? Diese und weitere Fragen muss sich das Modeunternehmen Hugo Boss auf seiner kommenden Hauptversammlung am 24. Mai von FEMNET, dem Dachverband der Kritischen Aktionäre und der Kampagne für Saubere Kleidung (CCC Deutschland) stellen lassen.
Zivilgesellschaftliche Mitglieder blicken positiv auf etablierten Prozess aber kritisieren Austritte einiger Unternehmen.
Berlin / Bonn / München. Das Bündnis für nachhaltige Textilien prüft im Rahmen des neuen Review Prozesses erstmals seine Mitgliedsunternehmen auf die Umsetzung von menschenrechtlichen sowie Umwelt- und Korruptions-bezogenen Sorgfaltspflichten. Das Lieferkettengesetz sieht vergleichbare Pflichten vor. Im Rahmen der Überprüfung („Review“) haben unabhängige Expert*innen die Angaben der Unternehmen einer Analyse unterzogen und Nachbesserungen entsprechend einer OECD konformen Risikoanalyse und Abhilfe eingefordert. Es wurde deutlich: in Sachen Risikoanalyse und Maßnahmen gibt es bei einigen Unternehmen noch viel zu tun, auch um zukünftigen gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen. Ab heute werden die freigegebenen Berichte auf der Bündnis-Homepage der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. In den nächsten Wochen werden weitere Berichte folgen.