© joyful - depositphotos.com
Abschwächung statt Umsetzung: Ein Überblick zum Stand des europäischen Lieferkettengesetzes
Am 3. September 2025 hat das Bundeskabinett eine deutliche Abschwächung des deutschen Lieferkettengesetzes beschlossen: Die Berichtspflicht wird ausgesetzt, Sanktionen sind nur noch bei schweren Verstößen vorgesehen. Während damit zentrale Instrumente des nationalen Gesetzes entfallen, droht auch auf europäischer Ebene eine Verwässerung der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD). In Brüssel wird weiter verhandelt – Zeit für einen Blick auf den aktuellen Stand.
- Details
- Hauptkategorie: Pressemitteilungen
- Kategorie: Lieferkettengesetz
