Die praktische Umsetzungen üben die Multiplikator*innen im Planspiel. Immer mehr Kommunen machen sich auf den Weg, um effektivere Methoden zur Beschaffung nachweislich nachhaltiger Produkte zu entwickeln.
Die Bündnisinitiative zur Verbesserungen der Arbeitsbedingungen in der Textilindustrie in Tamil Nadu ist offiziell gestartet: Anfang Juli haben die beteiligten Bündnismitglieder die Verträge unterzeichnet. Damit sind vielfältige Aktivitäten angestoßen, die bessere Arbeitsbedingungen in der lokalen Textilindustrie zum Ziel haben. Bereits im vergangenen Jahr war mit einem Auftaktworkshop mit Vertreter/-innen der Textilindustrie im südindischen Bundesstaat Tamil Nadu dafür erfolgreich der Grundstein gelegt werden.
Die Bündnisinitiative zur Verbesserungen der Arbeitsbedingungen in der Textilindustrie in Tamil Nadu ist offiziell gestartet: Anfang Juli haben die beteiligten Bündnismitglieder die Verträge unterzeichnet. Damit sind vielfältige Aktivitäten angestoßen, die bessere Arbeitsbedingungen in der lokalen Textilindustrie zum Ziel haben. Bereits im vergangenen Jahr war mit einem Auftaktworkshop mit Vertreter/-innen der Textilindustrie im südindischen Bundesstaat Tamil Nadu dafür erfolgreich der Grundstein gelegt werden.
Im Fokus der Aktivitäten unter dem Dach des Bündnisses für nachhaltige Textilien stehen insbesondere Spinnereien: Ungefähr 80% der Beschäftigten sind hier Frauen, darunter auch Minderjährige. Ausbeutung über Pauschalverträge, Löhne unterhalb des offiziellen Mindestlohns, exzessive Überstunden, Unterdrückung von Gewerkschaften, fehlende Vereinigungsfreiheit und sexuelle Belästigung stellen für die Mitarbeiter/-innen vor Ort eine Gefahr dar.
Entwicklungsminister Gerd Müller plant, schon bald das Siegel ‚Grüner Knopf‘ für Textilien einzuführen. Die Kampagne für Saubere Kleidung warnt jedoch eindringlich vor der Gefahr der Verwässerung.
Durch das Siegel möchte Entwicklungsminister Gerd Müller für Verbraucher*innen auf den ersten Blick erkenntlich machen, ob das gekaufte Kleidungsstück auch unter ökologisch guten und sozial verträglichen Bedingungen hergestellt wurde. „Ein solches Siegel ist unter zwei Bedingungen für Verbraucher*innen wünschenswert: Wenn es anspruchsvolle soziale und ökologische Standards beinhaltet und wenn es die gesamte textile Wertschöpfungskette, also vom Baumwollfeld bis zum Kleiderbügel, abdeckt. Bei dem freiwilligen Siegel ‚Grüner Knopf‘ besteht jedoch die Gefahr der Verwässerung“, so Ingeborg Mehser vom Kirchlichen Dienst in der Arbeitswelt.
Das von Bundesentwicklungsminister Gerd Müller (CSU) initiierte Textilbündnis motiviert Unternehmen nicht ausreichend dazu, sich für die Einhaltung von Menschenrechten in ihren Lieferketten zu engagieren. Das kritisieren die zivilgesellschaftlichen Mitglieder des Bündnisses anlässlich eines Vernetzungstreffens, das am 5. Juni 2018 in Hannover stattfindet. Die Unternehmen, die dem Textilbündnis beigetreten sind, decken bisher etwas weniger als 50 Prozent des deutschen Textilmarktes ab. Vermutlich werden zudem Anfang Juli erneut weitere Mitglieder das Bündnis verlassen müssen, wenn sie der Pflicht zur Erstellung eines jährlichen Maßnahmenplans nicht nachkommen. Die zivilgesellschaftlichen Mitglieder verweisen darauf, dass das freiwillige Textilbündnis sinnvolle Beiträge zur Umsetzung von Standards leisten könne. Für die Verwirklichung der Menschenrechte in der textilen Lieferkette sind aber wirksame und für alle Unternehmen geltende gesetzliche Regeln notwendig.
Aus den ersten Erfahrungen (beschrieben in der Broschüre Schritt für Schritt (PDF-Datei)) wurden Lehren gezogen. Neben den Kriterien Gebrauchswert (30%) und Preis (40%) gingen soziale Kriterien mit 30% in das Rennen um den Zuschlag. Bieter, die für sozial gerechte Produktionsbedingungen in der Ausschreibung positiv berücksichtigt werden wollten, mussten ihren Angeboten auch diesmal konkrete Nachweise beilegen. Möglich machte dies eine abgestufte Bietererklärung zur Kontrolle der ILO-Kernarbeitsnormen. Je mehr Maßnahmen die Bieter zur glaubwürdigen Kontrolle der ILO-Kerbarbeitsnormen nachweisen konnten, desto mehr Punkte konnten sie erzielen.
Die zwei Vorträge durfte die FEMNET-Mitarbeiterin Anne Neumann auf Initiative des Berliner Promotor für kommunale Entwicklungspolitik Michael Jopp im Kurs von Thomas Griewald halten.
Unsere Vorträge und Workshops können an allen Aus- und Weiterbildungsstätten für Mitarbeiter*innen des öffentlichen Dienstes, die mit Verbavorgängen befasst sind, kostenlos angeboten werden. Informationen finden Sie in unserem Flyer (PDF-Datei).
Feedback zur Veranstaltung:
„Faire Vergabe ist ordnungsgemäße Vergabe, ist wirtschaftliche Vergabe - Wirtschaftlichkeit im umfassenden Sinn. Lieferungen und Leistungen dürfen nur von fach- und sachkundigen Dienstkräften vergeben werden.
Aufgrund der - inhaltlich und mengenmäßig - steigenden Anforderungen an die Verwaltung und der noch nicht überall verbreiteten zentralen Vergabestellen, müssen Dienstkräfte mit den umfangreichen Anforderungen des Vergaberechts umgehen können.
Die von den Referierenden vorgestellten Methoden und Erfahrungen anderer öffentlicher Auftraggeber sind dafür eine sehr große Hilfe.“
Thomas Griewald, Dozent für Grundlagen des Vergabewesens an der Verwaltungsakademie Berlin
Die Kampagne für Saubere Kleidung mahnt und ruft Metro sowie weitere Unternehmen dringend zur Unterzeichnung des neuen Abkommens auf.
Das derzeit gültige Abkommen über Brandschutz und Gebäudesicherheit für Bangladesch (ACCORD) läuft in 90 Tagen aus. Es ist daher dringend geboten, zu handeln. In den letzten Jahren konnten viele Fortschritte erreicht werden, doch besteht weiterhin dringender Handlungsbedarf. Deshalb müssen durch die Fortführung des Abkommens konkrete und strukturelle Veränderung weiter vorangetrieben werden. Die Vertragspartner müssen ihr Engagement fortsetzen, um in Bangladesch zur Schaffung einer sicheren und nachhaltigen Bekleidungsindustrie beizutragen.
Das SÜDWIND-Institut wirft Adidas vor, im Fall der gesetzwidrigen Entlassung von mehr als 300 ehemaligen Beschäftigten ihres indonesischen Zulieferers Panarub im Jahr 2012 seinen unternehmerischen Sorgfaltspflichten nicht nachgekommen zu sein.