Deutsches Wertschöpfungskettengesetz soll globale Lieferketten nachhaltiger machen
Textilfabrik Bangladesch. Foto: © FEMNET
Bonn. Viele deutsche Unternehmen profitieren von Gesetzeslücken, um ihre Waren billig im Ausland produzieren zu lassen. Nur freiwillig sind sie bislang dazu angehalten, gegen Menschenrechtsverletzungen bei ihren Zulieferern vorzugehen. Das soll sich künftig ändern: Nach Medien-Informationen hat das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) einen Entwurf für ein Wertschöpfungskettengesetz erarbeitet, der demnächst veröffentlicht werden soll. Bei Verstößen sollen Freiheitsstrafen und Bußgelder drohen.
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- Kategorie: Unternehmensverantwortung





Bonn/Berlin. Erneut geht im Textilbündnis ein arbeitsreiches Jahr zu Ende: Im Jahr 2018 mussten zum ersten Mal alle Mitglieder in individuellen Maßnahmenplänen ihre Ziele für die Einhaltung von Umwelt- und Sozialstandards in ihren Lieferketten offenlegen. Zuvor wurden diese von einer externen Prüforganisation auf Plausibilität und Übereinstimmung mit den Anforderungen geprüft. Vom Steuerungskreis wurden zudem die Themen existenzsichernde Löhne, Lieferkettentransparenz und Wirkungsmessung als Schwerpunkte für das Jahr 2018 festgelegt. Die nachfolgenden Erläuterungen geben einen Einblick, wie die Fortschritte im letzten Jahr von den zivilgesellschaftlichen Vertreter*innen im Steuerungskreis des Textilbündnisses beurteilt werden.


