Aus den ersten Erfahrungen (beschrieben in der Broschüre Schritt für Schritt (PDF-Datei)) wurden Lehren gezogen. Neben den Kriterien Gebrauchswert (30%) und Preis (40%) gingen soziale Kriterien mit 30% in das Rennen um den Zuschlag. Bieter, die für sozial gerechte Produktionsbedingungen in der Ausschreibung positiv berücksichtigt werden wollten, mussten ihren Angeboten auch diesmal konkrete Nachweise beilegen. Möglich machte dies eine abgestufte Bietererklärung zur Kontrolle der ILO-Kernarbeitsnormen. Je mehr Maßnahmen die Bieter zur glaubwürdigen Kontrolle der ILO-Kerbarbeitsnormen nachweisen konnten, desto mehr Punkte konnten sie erzielen.
Düsseldorf. Der Landtag NRW hat die Nachweispflicht zur Einhaltung internationaler Arbeitsrechte und Umweltstandards aus dem Tariftreue- und Vergabegesetz (TVgG) NRW gestrichen. Mit der Gesetzesänderung ist eine landesweit einheitliche Regelung, die die öffentliche Beschaffung auch an Menschenrechten und Umweltstandards ausrichtet, abgeschafft. Freiwillig können Kommunen und Landesvergabestellen noch den Nachweis einfordern, dass bei der Herstellung z.B. von Arbeitskleidung Arbeitsrechte und Umweltstandards eingehalten wurden. Jede Kommune muss sich aber nun eine eigene Regelung für eine nachhaltige Beschaffung erarbeiten.
Die Kampagne für Saubere Kleidung mahnt und ruft Metro sowie weitere Unternehmen dringend zur Unterzeichnung des neuen Abkommens auf.
Das derzeit gültige Abkommen über Brandschutz und Gebäudesicherheit für Bangladesch (ACCORD) läuft in 90 Tagen aus. Es ist daher dringend geboten, zu handeln. In den letzten Jahren konnten viele Fortschritte erreicht werden, doch besteht weiterhin dringender Handlungsbedarf. Deshalb müssen durch die Fortführung des Abkommens konkrete und strukturelle Veränderung weiter vorangetrieben werden. Die Vertragspartner müssen ihr Engagement fortsetzen, um in Bangladesch zur Schaffung einer sicheren und nachhaltigen Bekleidungsindustrie beizutragen.
Die zwei Vorträge durfte die FEMNET-Mitarbeiterin Anne Neumann auf Initiative des Berliner Promotor für kommunale Entwicklungspolitik Michael Jopp im Kurs von Thomas Griewald halten.
Unsere Vorträge und Workshops können an allen Aus- und Weiterbildungsstätten für Mitarbeiter*innen des öffentlichen Dienstes, die mit Verbavorgängen befasst sind, kostenlos angeboten werden. Informationen finden Sie in unserem Flyer (PDF-Datei).
Feedback zur Veranstaltung:
„Faire Vergabe ist ordnungsgemäße Vergabe, ist wirtschaftliche Vergabe - Wirtschaftlichkeit im umfassenden Sinn. Lieferungen und Leistungen dürfen nur von fach- und sachkundigen Dienstkräften vergeben werden.
Aufgrund der - inhaltlich und mengenmäßig - steigenden Anforderungen an die Verwaltung und der noch nicht überall verbreiteten zentralen Vergabestellen, müssen Dienstkräfte mit den umfangreichen Anforderungen des Vergaberechts umgehen können.
Die von den Referierenden vorgestellten Methoden und Erfahrungen anderer öffentlicher Auftraggeber sind dafür eine sehr große Hilfe.“
Thomas Griewald, Dozent für Grundlagen des Vergabewesens an der Verwaltungsakademie Berlin
Das SÜDWIND-Institut wirft Adidas vor, im Fall der gesetzwidrigen Entlassung von mehr als 300 ehemaligen Beschäftigten ihres indonesischen Zulieferers Panarub im Jahr 2012 seinen unternehmerischen Sorgfaltspflichten nicht nachgekommen zu sein.
Die #metoo-Bewegung macht deutlich: Geschlechtsspezifische Gewalt am Arbeitsplatz gehört zum Alltag vieler Arbeitnehmerinnen. Anlässlich des Internationalen Frauentags ruft FEMNET zur Solidarität mit den Näherinnen in Südasien auf.
Weltweit leiden mehr als ein Drittel aller Frauen, also über 800 Millionen, unter Gewalt am Arbeitsplatz. Besonders gefährdet sind Frauen in schlecht bezahlten und unsicheren Arbeitsverhältnissen, wie sie in der globalen Textilindustrie bis heute massenhaft zu finden sind. Allein in Indien und Bangladesch sind mehr als 60 Prozent der Arbeiterinnen in Textilfabriken betroffen. Sie werden von Aufsehern an den Haaren gezogen, schikaniert, unflätig beschimpft, sexuell belästigt, nicht selten sogar vergewaltigt. Außerdem lastet ein ungeheurer Druck auf den Frauen: So müssen sie, wenn sie ihr Soll nicht erfüllen, oft unbezahlte Überstunden leisten.
Zur Unterstützung dieser Frauen in Indien und Bangladesch hat FEMNET einen Rechtshilfefonds eingerichtet, der ihnen dabei hilft, ihre Rechte einzuklagen.
Die Wander- und Posterausstellung wurden 2017 insgesamt an 27 Standorten in Deutschland und in der Schweiz eingesetzt. Eingerahmt in Aktionstagen, Schulveranstaltungen, Workshops, Messen und vielen weiteren Angeboten genoss die Ausstellung auch 2017 eine hohe Aufmerksamkeit und erreichte verschiedenste Interessenten und Zielgruppen.
FEMNET unterstützt die am 14.02.2018 startende Kampagne für die Unterzeichnung einer ILO-Konvention gegen geschlechtsspezifische Gewalt am Arbeitsplatz. Die Kampagne läuft bis zum Frauentag am 8. März. Bisher gibt es zwar das 1979 von der UN verabschiedete Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW), doch gibt es noch kein internationales Gesetz, das Maßnahmen gegen geschlechtsspezifische Gewalt am Arbeitsplatz vorschreibt.
FEMNET hat im Frühjahr 2018 einen Zusammenstellung von Forderungen an Modeunternehmen zusammengestellt. Diese Forderungen hat basierenauf den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, den OECD-Leitsätzen, der ILO MNU Erklärung und dem Nationalen Aktionsplan.